Patientenverfügung

Patientenverfügung
Sie haben die Möglichkeit und das Recht, in persönlichen Angelegenheiten für den Fall der Geschäfts- und / oder Einwilligungsunfähigkeit infolge einer Krankheit oder hohen Alters vorzusorgen. In schriftlicher Form können Sie festlegen, welche medizinischen Behandlungen erfolgen sollen, wenn Sie Ihren Willen nicht mehr persönlich äußern können.
Eine Beratung zur Patientenverfügung kann vom Arzt nicht mit der Krankenkasse abgerechnet werden, ist also ein IGEL-Leistung. Die Gebühr in unserer Praxis beträgt 60 € für die Patientenverfügung sowie 75 € für die Patientenverfügung und die Vorsorgevollmacht . Die Beratung ist umfassend und dauert im Regelfall eine halbe Stunde. Sie umfasst auch die gemeinsame Erstellung der Dokumente.
Weiterführende Informationen zu den Themen Patientenverfügung sowie Vorsorgevollmacht erhalten Sie beim Bundesministerium der Justiz über den jeweiligen Link.
BMJ - Textbausteine zur Patientenverfügung
BMJ - Vorsorgevollmacht / Betreuungsverfügung